Aushangpflichtige Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, AGB
Alle Betriebe
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen nach § 305 Abs. 2 Nr. 1 BGB
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz nach § 12 Abs. 5 AGG
  • Informationen über die für die Behandlung von Beschwerden nach § 13 AGG zuständigen Stellen nach § 12 Abs. 5 AGG
  • § 61b des Arbeitsgerichtsgesetzes nach § 12 Abs. 5 AGG
  • Arbeitszeitgesetz nach § 16 ArbZG
  • Nachweisgesetz
  • Betriebs- und Dienstvereinbarungen nach § 77 Abs. 2 BetrVG und § 16 ArbZG
  • Tarifverträge nach § 8 TVG und § 16 ArbZG
  • Unfallverhütungsvorschriften nach § 12 der Grundsätze der Prävention
  • Betriebe mit mindestens einem jugendlichen Beschäftigten
  • Jugendarbeitsschutzgesetz nach § 47
  • Betriebe mit mindestens drei jugendlichen Beschäftigten
  • Arbeitszeit und Pausen der Jugendlichen nach Jugendarbeitsschutzgesetz § 48
  • Betriebe, die mehr als drei Frauen beschäftigen
  • Mutterschutzgesetz nach § 18 und § 5 der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung
  • Dienststellen die regelmäßig mehr als drei Beamtinnen beschäftigen
  • Mutterschutz- und Elternzeitverordnung nach § 5
  • Arztpraxen und Krankenhäuser
  • Röntgenverordnung nach § 18 für alle Betreiber von Röntgeneinrichtungen
  • Strahlenschutzverordnung nach § 35 für alle Betriebe, in denen mit ionisierender Strahlung umgegangen wird
  • Bergbaubetriebe
  • Gesundheitsschutz-Bergverordnung nach § 15
  • Eisen- und Stahlindustrie
  • Stahlindustrie-Sonntagsarbeitsverordnung nach § 8
  • Gaststätten, Kinos, Veranstalter
  • Jugendschutzgesetz nach § 3 Abs. 1 für alle Veranstalter und Gewerbetreibende
  • Kauffahrteischiffe unter Bundesflagge
  • Seemannsgesetz nach § 144
  • Ordnungswidrigkeitengesetz nach § 144 des Seemannsgesetzes

  • sowie die einschlägigen Rechtsverordnungen und Tarifverträge nach § 144 des Seemannsgesetzes
    Ladengeschäfte
  • Ladenschlussgesetz nach § 21 für Verkaufsstellen, die regelmäßig mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen
  • Sonntagsverkaufsverordnung
  • Papierindustrie
  • Papierindustrie-Sonntagsarbeitsverordnung nach § 9
  • Tierärzte
  • Einschlägige Rechtsvorschriften über den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln, die Arzneimittelpreisverordnung und, soweit entsprechend Art und Umfang der Tätigkeit erforderlich, die amtliche Ausgabe des Arzneibuches nach § 4 Abs. 2 der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
  • Betriebe, die Heimarbeiter beschäftigen
  • Listen der Heimarbeiter nach § 6 des Heimarbeitsgesetzes
  • Entgeltverzeichnisse nach § 8 Abs. 1 des Heimarbeitsgesetzes

  • Haben wir ein aushangpflichtiges Gesetz oder eine Verordnung übersehen? Bitte schicken Sie ein E-Mail an die Redaktion, damit wir diese Übersicht vervollständigen können.