Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - 
[Gesetz] [Bundesrecht] [BMA BMFa BMG] [FNA: 860-5]
Fassung: 20.12.1988 BGBl. I Nr. 62 S. 2482 - 2551  Gültig ab: 01.01.1989
Stand: 23.10.2024

Zuletzt geändert durch Zum Gesetzestext:  Medizinforschungsgesetz Artikel 6 vom 23.10.2024
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Inhaltsübersicht 
Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
     § 1 Solidarität und Eigenverantwortung
     § 2 Leistungen
     § 2a Leistungen an behinderte und chronisch kranke Menschen
     § 2b Geschlechts- und altersspezifische Besonderheiten
     § 3 Solidarische Finanzierung
     § 4 Krankenkassen
     § 4a Wettbewerb der Krankenkassen, Verordnungsermächtigung
     § 4b Sonderregelungen zum Verwaltungsverfahren
Zweites Kapitel Versicherter Personenkreis
     Erster Abschnitt Versicherung kraft Gesetzes
     Zweiter Abschnitt Versicherungsberechtigung
     Dritter Abschnitt Versicherung der Familienangehörigen
Drittes Kapitel Leistungen der Krankenversicherung
     Erster Abschnitt Übersicht über die Leistungen
     Zweiter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
     Dritter Abschnitt Leistungen zur Verhütung von Krankheiten, betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Förderung der Selbsthilfe sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
     Vierter Abschnitt Leistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten
     Fünfter Abschnitt Leistungen bei Krankheit
     Sechster Abschnitt Selbstbehalt, Beitragsrückzahlung
     Siebter Abschnitt Zahnersatz
     Siebter Abschnitt Sterbegeld (gültig bis 31.12.2003)
     Achter Abschnitt Fahrkosten
     Neunter Abschnitt Zuzahlungen, Belastungsgrenze
     Zehnter Abschnitt Weiterentwicklung der Versorgung
Viertes Kapitel Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
     Erster Abschnitt Allgemeine Grundsätze
     Zweiter Abschnitt Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten
     Dritter Abschnitt Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen
     Vierter Abschnitt Beziehungen zu Krankenhäusern und Vertragsärzten
     Fünfter Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilmitteln
     Sechster Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern von Hilfsmitteln
     Siebter Abschnitt Beziehungen zu Apotheken und pharmazeutischen Unternehmern
     Achter Abschnitt Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern
     Neunter Abschnitt Sicherung der Qualität der Leistungserbringung
     Zehnter Abschnitt Eigeneinrichtungen der Krankenkassen
     Elfter Abschnitt Sonstige Beziehungen zu den Leistungserbringern
     Zwölfter Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern europäischer Staaten
     Dreizehnter Abschnitt Beteiligung von Patientinnen und Patienten, Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
Fünftes Kapitel Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
     § 141 Konzertierte Aktion (gültig bis 31.12.2003)
     § 142 Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege
Sechstes Kapitel Organisation der Krankenkassen
     Erster Abschnitt Errichtung, Vereinigung und Beendigung von Krankenkassen
     Zweiter Abschnitt Wahlrechte der Mitglieder
     Dritter Abschnitt Mitgliedschaft und Verfassung
     Vierter Abschnitt Meldungen
Siebtes Kapitel Verbände der Krankenkassen
     § 207 Bildung und Vereinigung von Landesverbänden
     § 208 Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen, Statistiken
     § 209 Verwaltungsrat der Landesverbände
     § 209a Vorstand bei den Landesverbänden
     § 210 Satzung der Landesverbände
     § 211 Aufgaben der Landesverbände
     § 211a Entscheidungen auf Landesebene
     § 212 Bundesverbände, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Verbände der Ersatzkassen
     § 213 Rechtsnachfolge, Vermögensübergang, Arbeitsverhältnisse
     § 214 Aufgaben
     § 215 Selbstverwaltungsorgane der Bundesverbände (gültig bis 31.12.2008)
     § 216 Satzung der Bundesverbände (gültig bis 31.12.2008)
     § 217 Aufgaben der Bundesverbände (gültig bis 31.12.2008)
     § 217a Errichtung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
     § 217b Organe
     § 217c Wahl des Verwaltungsrates und des Vorsitzenden der Mitgliederversammlung
     § 217d Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen, Statistiken
     § 217e Satzung
     § 217f Aufgaben des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
     § 217g Aufsichtsmittel in besonderen Fällen bei dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen
     § 217h Entsandte Person für besondere Angelegenheiten bei dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen
     § 217i Verhinderung von Organen, Bestellung eines Beauftragten
     § 217j Berichtspflicht des Bundesministeriums für Gesundheit
     § 218 Regionale Kassenverbände
     § 219 Besondere Regelungen zu Einrichtungen und Arbeitsgemeinschaften des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
     § 219a Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland
     § 219b Datenaustausch im automatisierten Verfahren zwischen den Trägern der sozialen Sicherheit und der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland
     § 219c Dateien bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (gültig bis 10.05.2019)
     § 219d Nationale Kontaktstellen
Achtes Kapitel Finanzierung
     Erster Abschnitt Beiträge
     Zweiter Abschnitt Beitragszuschüsse
     Dritter Abschnitt Verwendung und Verwaltung der Mittel
     Vierter Abschnitt Finanzausgleiche und Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds
     Fünfter Abschnitt Prüfung der Krankenkassen und ihrer Verbände
Neuntes Kapitel Medizinischer Dienst
     Erster Abschnitt Aufgaben
     Zweiter Abschnitt Organisation
Zehntes Kapitel Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz
     Erster Abschnitt Informationsgrundlagen
     Zweiter Abschnitt Übermittlung und Aufbereitung von Leistungsdaten, Datentransparenz
     Dritter Abschnitt Datenlöschung, Auskunftspflicht
Elftes Kapitel Telematikinfrastruktur
     Erster Abschnitt Anforderungen an die Telematikinfrastruktur
     Zweiter Abschnitt Gesellschaft für Telematik
     Dritter Abschnitt Betrieb der Telematikinfrastruktur
     Vierter Abschnitt Überwachung von Funktionsfähigkeit und Sicherheit
     Fünfter Abschnitt Anwendungen der Telematikinfrastruktur
     Sechster Abschnitt Telemedizinische Verfahren
     Siebter Abschnitt Anforderungen an Schnittstellen in informationstechnischen Systemen
     Achter Abschnitt Finanzierung und Kostenerstattung
Zwölftes Kapitel Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands (gültig bis 19.10.2020)
Dreizehntes Kapitel Weitere Übergangsvorschriften (gültig bis 19.10.2020)
Zwölftes Kapitel Interoperabilität und Cybersicherheit im Gesundheitswesen; Nationales Gesundheitsportal
     § 384 Begriffsbestimmungen
     § 385 Bedarfsidentifizierung und -priorisierung, Spezifikation, Entwicklung und Festlegung von Standards; Verordnungsermächtigung
     § 386 Recht auf Interoperabilität
     § 387 Konformitätsbewertung
     § 388 Verbindlichkeitsmechanismen
     § 389 Beachtung der Festlegungen und Empfehlungen bei Finanzierung aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung
     § 390 IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung
     § 391 IT-Sicherheit in Krankenhäusern
     § 392 IT-Sicherheit der gesetzlichen Krankenkassen
     § 393 Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen; Verordnungsermächtigung
     § 394 Bericht über das Interoperabilitätsverzeichnis (gültig bis 25.03.2024)
     § 394a Verordnungsermächtigung (gültig bis 25.03.2024)
     § 395 Nationales Gesundheitsportal
Dreizehntes Kapitel Straf- und Bußgeldvorschriften
     § 394 Zusammenarbeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (gültig bis 08.06.2021)
     § 395 Bußgeldvorschriften (gültig bis 08.06.2021)
     § 396 Zusammenarbeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
     § 397 Bußgeldvorschriften
     § 398 Strafvorschriften
     § 399 Strafvorschriften
Vierzehntes Kapitel Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
     § 398 Versicherter Personenkreis (gültig bis 08.06.2021)
     § 399 Strafvorschriften
     § 400 Versicherter Personenkreis
     § 401 Leistungen
     § 402 Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
Fünfzehntes Kapitel Weitere Übergangsvorschriften
     § 401 Beitragszuschüsse für Beschäftigte (gültig bis 08.06.2021)
     § 402 Standardtarif für Personen ohne Versicherungsschutz (gültig bis 08.06.2021)
     § 403 Beitragszuschüsse für Beschäftigte
     § 403a Beitragszuschüsse für Beschäftigte (gültig bis 19.07.2021)
     § 404 Standardtarif für Personen ohne Versicherungsschutz
     § 405 Übergangsregelung für die knappschaftliche Krankenversicherung
     § 406 Übergangsregelung zum Krankengeldwahltarif
     § 407 Übergangsregelung für die Anforderungen an die strukturierten Behandlungsprogramme nach § 137g Absatz 1
     § 408 Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung
     § 409 Übergangsregelung zur Neuregelung der Verjährungsfrist für die Ansprüche von Krankenhäusern und Krankenkassen
     § 410 Übergangsregelung zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, der unparteiischen Mitglieder des Beschlussgremiums des Gemeinsamen Bundesausschusses, der Vorstandsmitglieder des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und des Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sowie von dessen Stellvertreter
     § 411 Übergangsregelung für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und den Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
     § 412 Errichtung der Medizinischen Dienste und des Medizinischen Dienstes Bund
     § 413 Übergangsregelung zur Tragung der Beiträge durch Dritte für Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung
     § 414 Übergangsregelung für am 1. April 2020 bereits geschlossene Krankenkassen
     § 415 Übergangsregelung zur Zahlungsfrist von Krankenhausrechnungen, Verordnungsermächtigung
     § 416 Übergangsregelung zur Versicherungspflicht bei praxisintegrierter Ausbildung
     § 417 Versicherung nach § 9 für Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes oder mit entsprechender Fiktionsbescheinigung
     § 418 Übergangsregelung zum Antragsverfahren zur Ausnahme vom Preismoratorium
     § 419 Übergangsregelung zur Besetzung der Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassenärztlichen Bundesvereinigungen
     § 420 Übergangsregelung zur Novellierung der vermögensrechtlichen Vorschriften
     § 421 Übergangsregelung zur Vergütung von pharmazeutischem Großhandel und von Apotheken für die Abgabe von COVID-19-Impfstoff
     § 422 Übergangsregelung zur Vergütung und Abrechnung von Leistungen im Zusammenhang mit der Abgabe von antiviralen Arzneimitteln zur Behandlung von COVID-19-Erkrankungen
     § 423 Rückwirkende Herabsetzung nach § 240 Absatz 4a Satz 4 festgesetzter Beiträge
     § 424 Übergangsregelung aus Anlass des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes
     § 425 Evaluierung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes
     § 426 Übergangsregelung zur Beitragspflicht, Tragung und Zahlung der Beiträge aus dem Zuschlag nach § 307j des Sechsten Buches
Anlage 1 (zu § 135d)
Anlage 2 (zu § 307 Absatz 1 Satz 3 SGB V)



Entscheidungen zu Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung -:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
BGH I ZR 182/22 13.07.2023
BSG B 1 KR 35/21 R 29.06.2023
BSG B 1 KR 20/22 R 29.06.2023
BVerfG 1 BvR 2599/21 27.06.2023
BSG B 6 SF 1/23 R 19.06.2023
BSG B 12 BA 25/22 B 15.06.2023
BSG B 1 KR 10/22 R 11.05.2023
BSG B 1 KR 95/21 B 11.05.2023
BSG B 1 KR 14/22 R 11.05.2023
BSG B 2 U 1/21 R 30.03.2023
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