Straßenverkehrsgesetz 
(StVG) [Gesetz] [Bundesrecht] [BMV] [FNA: 9231-1]
Erste Fassung: 03.05.1909 RGBl. Nr. 26 S. 437 - 444 Letzte Fassung: 05.03.2003 BGBl. I Nr. 10 S. 310 - 311 PDF-Format  Gültig ab: 01.04.1910
Stand: 23.10.2024

Zuletzt geändert durch Zum Gesetzestext:  Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie Artikel 70 vom 23.10.2024
Zur NormListe aller Änderungen
Zur NormListe aller Verweise auf diese Norm
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:
I. Verkehrsvorschriften
     § 1 Zulassung
     § 1a Kraftfahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
     § 1b Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers bei Nutzung hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen
     § 1c Evaluierung
     § 1d Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen
     § 1e Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion; Widerspruch und Anfechtungsklage
     § 1f Pflichten der Beteiligten beim Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion
     § 1g Datenverarbeitung
     § 1h Nachträgliche Aktivierung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen
     § 1i Erprobung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen
     § 1j Verordnungsermächtigung
     § 1k Ausnahmen
     § 1l Evaluierung
     § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein
     § 2a Fahrerlaubnis auf Probe
     § 2b Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit
     § 2c Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden durch das Kraftfahrt-Bundesamt
     § 2d Übermittlung der Registerdaten für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke (gültig bis 31.12.1998)
     § 2e Unterrichtung der Verwaltungsbehörden durch das Kraftfahrt-Bundesamt (gültig bis 31.12.1998)
     § 3 Entziehung der Fahrerlaubnis
     § 4 Fahreignungs-Bewertungssystem
     § 4a Fahreignungsseminar
     § 4b Evaluierung
     § 5 Verlust von Dokumenten und Kennzeichen
     § 5a (aufgehoben)
     § 5b Unterhaltung der Verkehrszeichen
     § 6 Verordnungsermächtigungen
     § 6a Gebühren
     § 6b Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen
     § 6c Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichenvorprodukten
     § 6d Auskunft und Prüfung
     § 6e Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung
     § 6f Entgelte für Begutachtungsstellen für Fahreignung
     § 6g Internetbasierte Zulassungsverfahren bei Kraftfahrzeugen
II. Haftpflicht
     § 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt
     § 8 Ausnahmen
     § 8a Entgeltliche Personenbeförderung, Verbot des Haftungsausschlusses
     § 9 Mitverschulden
     § 10 Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung
     § 11 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung
     § 12 Höchstbeträge
     § 12a Höchstbeträge bei Beförderung gefährlicher Güter
     § 12b Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge
     § 13 Geldrente
     § 14 Verjährung
     § 15 Verwirkung
     § 16 Sonstige Gesetze
     § 17 Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge
     § 18 Ersatzpflicht des Fahrzeugführers
     § 19 Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen
     § 19a Ersatzpflicht des Führers von Anhängern und Gespannen
     § 20 Örtliche Zuständigkeit
III. Straf- und Bußgeldvorschriften
     § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
     § 22 Kennzeichenmissbrauch
     § 22a Missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen
     § 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
     § 23 Feilbieten nicht genehmigter Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Ausrüstungen (gültig bis 27.07.2021)
     § 24 Bußgeldvorschriften
     § 24a 
     § 24a 0,8 Promille-Grenze
     § 24a 0,5 Promille-Grenze, Tetrahydrocannabinol-Grenzwert
     § 24b Mangelnde Nachweise für Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen (gültig bis 27.07.2021)
     § 24c Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
     § 25 Fahrverbot
     § 25a Kostentragungspflicht des Halters
     § 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
     § 26a Bußgeldkatalog
     § 27 Informationsschreiben
IV. Fahreignungsregister
     § 28 Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters
     § 28a Eintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog
     § 28b  (gültig bis 26.03.2001)
     § 29 Tilgung der Eintragungen
     § 30 Übermittlung
     § 30a Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
     § 30b Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
     § 30c Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
V. Fahrzeugregister
     § 31 Registerführung und Registerbehörden
     § 32 Zweckbestimmung der Fahrzeugregister
     § 33 Inhalt der Fahrzeugregister
     § 34 Erhebung der Daten
     § 35 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten  (letzte Änderung)
     § 36 Abruf im automatisierten Verfahren  (letzte Änderung)
     § 36a Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
     § 36b Abgleich mit den Sachfahndungsdaten des Bundeskriminalamtes
     § 37 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
     § 37a Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
     § 37b Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten nach der Richtlinie (EU) 2015/413
     § 37c Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an die Europäische Kommission
     § 38 Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche Zwecke
     § 38a Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für statistische Zwecke
     § 38b Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für planerische Zwecke
     § 39 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen
     § 39a Auskunft über Daten
     § 40 Übermittlung sonstiger Daten
     § 41 Übermittlungssperren
     § 42 Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern
     § 43 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger
     § 44 Löschung der Daten in den Fahrzeugregistern
     § 45 Anonymisierte Daten
     § 46 Geltung des allgemeinen Datenschutzrechts (gültig bis 31.12.1998)
     § 47 Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
VI. Fahrerlaubnisregister
     § 48 Registerführung und Registerbehörden
     § 49 Zweckbestimmung der Register
     § 50 Inhalt der Fahrerlaubnisregister
     § 51 Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister
     § 52 Übermittlung
     § 53 Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
     § 54 Automatisiertes Mitteilungs-, Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
     § 55 Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
     § 56 Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
     § 57 Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke
     § 58 Auskunft über eigene Daten aus den Registern
     § 59 Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern
     § 60 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger
     § 61 Löschung der Daten
     § 62 Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
     § 63 Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
VIa. Datenverarbeitung
     § 63a Datenverarbeitung bei Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
     § 63b Verordnungsermächtigungen
     § 63c Datenverarbeitung im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorschriften oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz vor Abgasen
     § 63d Informationen an die Halter
     § 63e Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverwendung für das Verkehrsmanagement
     § 63f Verkehrsunfallforschung, Verordnungsermächtigung
VII. Gemeinsame Vorschriften, Übergangsbestimmungen
     § 64 Gemeinsame Vorschriften
     § 65 Übergangsbestimmungen
     § 66 Verkündung von Rechtsverordnungen (gültig bis 31.12.2022)
[Schlussformel] 
Anlage (zu § 2a)  (gültig bis 31.12.1998)
Anlage (zu § 24a) Liste der berauschenden Mittel und Substanzen
Fußnote:
Frühere amtliche Bezeichnung: "Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen" (vom 1.4.1910 bis 31.12.1963)




Entscheidungen zu StVG Straßenverkehrsgesetz:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
BGH XII ZR 37/22 08.03.2023
BGH VI ZR 203/22 17.01.2023
BGH XII ZR 34/22 07.12.2022
BGH XII ZR 7/22 28.09.2022
BVerwG 3 C 10.21 22.09.2022
BVerwG 3 C 10/21 22.09.2022
BVerwG 3 B 11.21 01.08.2022
BVerwG 3 B 11/21 23.02.2022
BVerwG 3 C 3.21 15.09.2021
BVerwG 3 C 3/21, 3 C 3/21 (3 C 20/17) 15.09.2021
Weitere EntscheidungenWeitere Entscheidungen ...

Dauerhafter Link: /norm.asp?abk=StVG   Als Lesezeichen hinzufügen

LexXpress arbeitet mit aller gebotenen Sorgfalt. Dennoch können die auf diesem Server angebotenen Dokumente Fehler enthalten und sind möglicherweise nicht aktuell. LexXpress haftet nicht für die Richtigkeit und Aktualität der übermittelten Daten. Sollten Sie in einem Dokument einen Fehler entdecken, so schicken Sie bitte ein E-Mail an die Redaktion, damit wir das Dokument überarbeiten können. Hinweise zum Dokumentationsverfahren finden Sie in unseren Dokumentationsrichtlinien.