Straßenverkehrsgesetz 
(StVG) [Gesetz] [Bundesrecht] [BMV] [FNA: 9231-1]
Erste Fassung: 03.05.1909 RGBl. Nr. 26 S. 437 - 444 Letzte Fassung: 05.03.2003 BGBl. I Nr. 10 S. 310 - 311 PDF-Format  Gültig ab: 01.04.1910
Stand: 12.05.2026

Zuletzt geändert durch Zum Gesetzestext:  Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Artikel 1 vom 12.05.2026
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Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:
I. Verkehrsvorschriften
     § 1 Zulassung
     § 1a Kraftfahrzeuge mit automatisierter Fahrfunktion  (letzte Änderung)
     § 1b Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers bei Nutzung automatisierter Fahrfunktionen  (letzte Änderung)
     § 1c Evaluierung  (letzte Änderung)
     § 1d Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen
     § 1e Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion; Widerspruch und Anfechtungsklage  (letzte Änderung)
     § 1f Pflichten der Beteiligten beim Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion
     § 1g Datenverarbeitung
     § 1h Nachträgliche Aktivierung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen
     § 1i Erprobung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen  (letzte Änderung)
     § 1j Verordnungsermächtigung  (letzte Änderung)
     § 1k Ausnahmen  (letzte Änderung)
     § 1l Evaluierung  (letzte Änderung)
     § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein (Datum des Inkrafttretens noch nicht bekannt)  (letzte Änderung)
     § 2a Fahrerlaubnis auf Probe
     § 2b Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit
     § 2c Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden durch das Kraftfahrt-Bundesamt
     § 2d Digitaler Führerschein (Datum des Inkrafttretens noch nicht bekannt)  (letzte Änderung)
     § 2e Unterrichtung der Verwaltungsbehörden durch das Kraftfahrt-Bundesamt (gültig bis 31.12.1998)
     § 3 Entziehung der Fahrerlaubnis
     § 4 Fahreignungs-Bewertungssystem
     § 4a Fahreignungsseminar  (letzte Änderung)
     § 4b Evaluierung  (letzte Änderung)
     § 4c Verbot der Täuschung über den Beteiligten an einem Verkehrsverstoß  (letzte Änderung)
     § 5 Verlust von Dokumenten und Kennzeichen
     § 5a (aufgehoben)
     § 5b Unterhaltung der Verkehrszeichen  (letzte Änderung)
     § 6 Verordnungsermächtigungen  (letzte Änderung)
     § 6a Gebühren  (letzte Änderung)
     § 6b Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen
     § 6c Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichenvorprodukten  (letzte Änderung)
     § 6d Auskunft und Prüfung
     § 6e Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung  (letzte Änderung)
     § 6f Entgelte für Begutachtungsstellen für Fahreignung  (letzte Änderung)
     § 6g Internetbasierte Zulassungsverfahren bei Kraftfahrzeugen  (letzte Änderung)
II. Haftpflicht
     § 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt
     § 8 Ausnahmen
     § 8a Entgeltliche Personenbeförderung, Verbot des Haftungsausschlusses
     § 9 Mitverschulden
     § 10 Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung
     § 11 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung
     § 12 Höchstbeträge  (letzte Änderung)
     § 12a Höchstbeträge bei Beförderung gefährlicher Güter
     § 12b Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge
     § 13 Geldrente
     § 14 Verjährung
     § 15 Verwirkung
     § 16 Sonstige Gesetze
     § 17 Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge
     § 18 Ersatzpflicht des Fahrzeugführers
     § 19 Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen
     § 19a Ersatzpflicht des Führers von Anhängern und Gespannen
     § 20 Örtliche Zuständigkeit
III. Straf- und Bußgeldvorschriften
     § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
     § 22 Kennzeichenmissbrauch
     § 22a Missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen
     § 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
     § 23 Bußgeldvorschrift zum Verbot der Täuschung über den Beteiligten an einem Verkehrsverstoß  (letzte Änderung)
     § 24 Bußgeldvorschriften  (letzte Änderung)
     § 24a 
     § 24a 0,8 Promille-Grenze
     § 24a 0,5 Promille-Grenze, Tetrahydrocannabinol-Grenzwert
     § 24a   (letzte Änderung)
     § 24b Mangelnde Nachweise für Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen (gültig bis 27.07.2021)
     § 24c Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
     § 25 Fahrverbot
     § 25a Kostentragungspflicht des Halters
     § 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung  (letzte Änderung)
     § 26a Bußgeldkatalog  (letzte Änderung)
     § 27 Informationsschreiben
IV. Fahreignungsregister
     § 28 Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters
     § 28a Eintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog
     § 28b  (gültig bis 26.03.2001)
     § 29 Tilgung der Eintragungen
     § 30 Übermittlung (Datum des Inkrafttretens noch nicht bekannt)  (letzte Änderung)
     § 30a Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
     § 30b Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
     § 30c Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften  (letzte Änderung)
V. Fahrzeugregister
     § 31 Registerführung und Registerbehörden
     § 32 Zweckbestimmung der Fahrzeugregister  (letzte Änderung)
     § 33 Inhalt der Fahrzeugregister
     § 34 Erhebung der Daten
     § 35 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten  (letzte Änderung)
     § 36 Abruf im automatisierten Verfahren  (letzte Änderung)
     § 36a Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
     § 36b Abgleich mit den Sachfahndungsdaten des Bundeskriminalamtes  (letzte Änderung)
     § 37 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes (Datum des Inkrafttretens noch nicht bekannt)  (letzte Änderung)
     § 37a Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes  (letzte Änderung)
     § 37b Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten nach der Richtlinie (EU) 2015/413
     § 37c Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an die Europäische Kommission
     § 38 Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche Zwecke
     § 38a Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für statistische Zwecke
     § 38b Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für planerische Zwecke
     § 39 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen
     § 39a Auskunft über Daten
     § 40 Übermittlung sonstiger Daten
     § 41 Übermittlungssperren  (letzte Änderung)
     § 42 Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern
     § 43 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger
     § 44 Löschung der Daten in den Fahrzeugregistern
     § 45 Anonymisierte Daten  (letzte Änderung)
     § 46 Auskunft über Fahrzeugdaten unter Verarbeitung personenbezogener Daten  (letzte Änderung)
     § 47 Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften  (letzte Änderung)
VI. Fahrerlaubnisregister
     § 48 Registerführung und Registerbehörden
     § 49 Zweckbestimmung der Register
     § 50 Inhalt der Fahrerlaubnisregister (Datum des Inkrafttretens noch nicht bekannt)  (letzte Änderung)
     § 51 Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister
     § 52 Übermittlung
     § 53 Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
     § 54 Automatisiertes Mitteilungs-, Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt (gültig bis 30.06.2026)
     § 55 Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes (Datum des Inkrafttretens noch nicht bekannt)  (letzte Änderung)
     § 56 Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
     § 57 Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke
     § 58 Auskunft über eigene Daten aus den Registern
     § 59 Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern
     § 60 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger
     § 61 Löschung der Daten
     § 62 Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
     § 63 Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften  (letzte Änderung)
VIa. Datenverarbeitung
     § 63a Datenverarbeitung bei Kraftfahrzeugen mit automatisierter Fahrfunktion  (letzte Änderung)
     § 63b Verordnungsermächtigungen  (letzte Änderung)
     § 63c Datenverarbeitung im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorschriften oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz vor Abgasen
     § 63d Informationen an die Halter  (letzte Änderung)
     § 63e Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverwendung für das Verkehrsmanagement
     § 63f Verkehrsunfallforschung, Verordnungsermächtigung  (letzte Änderung)
     § 63g Datenverarbeitung zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs  (letzte Änderung)
VII. Gemeinsame Vorschriften, Übergangsbestimmungen
     § 64 Gemeinsame Vorschriften
     § 65 Übergangsbestimmungen (Datum des Inkrafttretens noch nicht bekannt)  (letzte Änderung)
     § 66 Verkündung von Rechtsverordnungen (gültig bis 31.12.2022)
[Schlussformel] 
Anlage (zu § 2a)  (gültig bis 31.12.1998)
Anlage (zu § 24a) Liste der berauschenden Mittel und Substanzen
Fußnote:
Frühere amtliche Bezeichnung: "#LGesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen" (vom 1.4.1910 bis 31.12.1963)




Entscheidungen zu StVG Straßenverkehrsgesetz:
Gericht Aktenzeichen Datum Titel
BVerwG 3 C 8.24 04.09.2025
BVerwG 3 C 3.23 10.10.2024
BVerwG 3 C 3/23 10.10.2024
BVerwG 3 C 10.22 14.12.2023
BVerwG 3 C 10/22 14.12.2023
BVerwG 3 C 15.22 30.08.2023
BVerwG 3 C 15/22 30.08.2023
BVerwG 9 CN 2.22 13.06.2023
BVerwG 9 CN 2/22 13.06.2023
BGH XII ZR 37/22 08.03.2023
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